Arbeitgeberbeteiligung in der Gruppenversicherung Bedeutung

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Arbeitgeberbeteiligung in der Gruppenversicherung

Arbeitgeberbeteiligung in der Gruppenversicherung Logo #40167Gemäß dem Rundschreiben des BAV vom 11. Juni 1934 in der Fassung der Schreiben vom 26.Februar 1953 (verBAV 1953,S:44) und 9.Mai 1955 (VerBAV 1955, S.151) hat der Arbeitgeber von der laufenden Prämie mindestens 20% zu tragen. Hierbei darf ein nach gesetzlichen Vorschriften eventuell zu zahlender Arbe...
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